Fundamentangaben

Statische Berechnung nach DIN EN 1 und DIN EN 2

Unsere statischen Berechnungen für die Abmessungen der Fundamente wurden auf Grundlage der Normen EN 1 und EN 2 erstellt. Bei der Berechnung wurden 3 Fundamentgrößen zur Auswahl berücksichtigt, welche in Abhängigkeit der Aufstellerabmessungen zum Einsatz kommen können.Es handelt sich hierbei nur um Empfehlungen. Die Berechnungen sind ausschließlich verbindlich für die Windlastzone WLZ II Binnenland, sofern nicht anders angegeben. Für Zonen mit stärkeren Bemessungswinden sind separate Nachweise erforderlich bzw. die Fundamentabmessungen großzügig zu erhöhen. Der Boden sollte eine Mindesttragfähigkeit von 150 kN/m² besitzen.

Hinweise zur Fundamenterstellung

Zur Reduzierung der Betonmassen sollten zwei Einzelfundamente als Gründungsbauteile gewählt werden. Die Fundamente müssen eine Mindestbetonfestigkeitsklasse von C20/25, XC2 nach DIN 1992-1-1 besitzen. Die konstruktive Bewehrung besteht aus 2 Lagen R188A kreuzweise, Betondeckung 3 cm. Für einbetonierte Profile besteht die konstruktive Bewehrung aus 2 Lagen R188A kreuzweise mit Ringbewehrung Köcher R188A + 2 d 10, Betondeckung 3 cm. Wenn die Fundamentoberkante über Flur liegt, sollte zur Vermeidung von zu großen Schwindrissen der Bewehrungsgrad entsprechend erhöht werden (z. B. Q335-A).Die Fundamentsohle muss bis in frostfreie Tiefen, also mindestens 80 cm unter GOK geführt und auf einem tragfähigen Boden gegründet werden. In Regionen mit tieferen Frosteinwirkungen sind die Fundamentewahlweise durch Anpassung der Fundamenthöhe oder durch Einbringung einer Magerbetonschicht unter den Fundamenten tiefer zu gründen. Die Köcher mit den Abmessungen H/B/T = 500/150/150 mm* sind nach Justierung des Aufstellers mit einem Beton C20/25 (Größtkorn 8 mm) auszubetonieren. Die Aufsteller dürfen nicht vor Erreichen der Betonfrühfestigkeit (5-Tagesfestigkeit) montiert werden.